BistumsPressedienst Erfurt
BiP 2026 vom 16. Juni 2026
Gerichtsverfahren gegen einen Priester des Bistums Erfurt
Duderstadt/Erfurt (BiP). Am heutigen Dienstag (16. Juni 2026) wurde am Amtsgericht
Duderstadt das Gerichtsverfahren gegen einen Priester des Bistums Erfurt eröffnet.
Gegenstand der Anklage waren der Besitz und die Weitergabe kinder- und
jugendpornografischer Dateien.
Das Verfahren endete mit einem Schuldspruch; der Angeklagte wurde zu einem Jahr
Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt sowie zur Zahlung von 3.000 € an den
Kinderschutzbund Göttingen und zur Fortsetzung seiner Therapie.
Sofern keine Berufung eingelegt wird, ist das Urteil in einer Woche rechtskräftig.
Nachdem die Polizeiinspektion Göttingen die Bistumsleitung am 30. März 2022 über die
Beschlagnahme elektronischer Geräte des Angeklagten informiert hatte, wurde dieser
umgehend bis zur Klärung der Vorwürfe von Bischof Ulrich Neymeyr vom geistlichen Dienst
freigestellt. Außerdem wurde ihm jegliche kirchliche Amtshandlung untersagt.
Nach Feststehen des Gerichtsurteils durch das Amtsgericht Duderstadt beginnt das
kirchenrechtliche Verfahren, welches bereits im Mai 2022 eingeleitet wurde. Sobald die
Untersuchungen auf Bistumsebene abgeschlossen sind, werden die Akten an den Vatikan
übermittelt. Die endgültige kirchenrechtliche Entscheidung in Bezug auf den Angeklagten
wird in Rom getroffen.