Wiedereintritt

Ausgetreten?
Immer wieder treten Christen aus der Kirche aus. Die meisten sagen als Begründung: Die Kirchensteuer kostet mich zu viel Geld. Andere haben sich über einen Pfarrer geärgert. Etliche haben ihre Zweifel: Gott? Kirche? Sakramente? Was hat das mit mir zu tun? Am Ende ihrer Überlegungen entscheiden sie sich, aus der Kirche auszutreten.
Gebühr bezahlt – Formular ausgefüllt - Verwaltungsakt erledigt – alles abgeschlossen.
Abgeschlossen für immer? Hat der Austritt Konsequenzen? Kann man ihn rückgängig machen? Ja, man kann! Ein Comeback ist möglich!

Konsequenzen des Kirchenaustritts
Wer aus der Kirche austritt, stellt sich außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft. Ohne Kirchenzugehörigkeit nimmt gewöhnlich die religiöse Bindung ab und der Glaube geht verloren. Konkret heißt das: Man darf nicht mehr die Sakramente empfangen. Man darf nicht mehr Pate bei der Taufe oder Firmung sein. Man wird nicht kirchlich beerdigt.
Aber: Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, tritt in die Gemeinschaft mit Jesus Christus ein und gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft der Menschen, die an Jesus Christus glauben. So verstanden kann die Mitgliedschaft in der Kirche – anders als bei einem Verein – nicht gekündigt werden. Deshalb gibt es auch keine zweite Taufe.

Gründe für den Wiedereintritt
- "Mir hat etwas gefehlt. Irgendwie habe ich doch meine Heimat in der Kirche.“
- "Also, ich hatte mich maßlos über einen Priester geärgert. Da bin ich spontan aus der Kirche ausgetreten. Jetzt ist eine lange Zeit vergangen und ich hab gemerkt: Kirche hängt doch nicht bloß von den Funktionären ab.“
- "Wissen Sie, ich habe in den letzten Jahren viel gelesen über Buddhismus und andere Religionen. Ich bin zwar immer noch nicht von allem überzeugt, was die katholische Kirche sagt. Aber insgesamt entspricht sie doch am meisten dem, was ich glaube.“
- "Jetzt haben wir ein Kind bekommen, und ich möchte mein Kind schon religiös erziehen. Aber wenn ich in keiner Kirche bin, kann ich das dann glaubwürdig tun?“
Vier Stimmen aus der Reihe so vieler Menschen, die in den letzten Jahren wieder in die Kirche aufgenommen worden sind.

Um wieder Mitglied der Katholischen Kirche zu werden, können Sie sich auf diesen Weg begeben:

1. Schritt: Fragen klären
Wer nach einem Austritt wieder zur Kirche gehören will, findet offene Türen in unserer Kirchengemeinde. Zunächst muss aber jeder für sich selber offene Fragen klären. Wenn jemand seinen Kirchenaustritt rückgängig machen möchte, steht er vor folgenden Fragen:
• Warum bin ich damals ausgetreten?
• Was war der Anlass für mich?
• Was bedeutet mir der Glaube an Jesus Christus?
• Welche Rolle spielt die Kirche jetzt in meinem Leben?
Die Chance bleibt: Sie können sich bewusst für den Glauben entscheiden.

2. Schritt: Kontakt mit einem Seelsorger
Fassen Sie sich ein Herz und gehen sie auf unser Seelsorgeteam zu. Suchen Sie das Gespräch mit einem Seelsorger Ihres Vertrauens! Er bespricht mit Ihnen den Wunsch nach einem Wiedereintritt in die katholische Kirche. Und: Wer inzwischen einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten ist, erklärt dort seinen Austritt.

3. Schritt: Antrag auf Wiederaufnahme bei der Kirchenleitung
Für die Kirche ist die Rückkehr von Ausgetretenen mehr als ein bloßer Rechtsakt. Die Wiederaufnahme ist ein bewusster neuer Anfang in der Glaubensgemeinschaft. Mit Ihnen gemeinsam wird der Seelsorger einen Antrag auf Wiederaufnahme formulieren. Dem begründeten Antrag wird binnen kurzem stattgegeben.

4. Schritt: Feier der Aufnahme
Zur Gemeinschaft der Menschen zu gehören, die an Jesus Christus glauben – dazu gehört mehr als eine Unterschrift. Deswegen wird die Aufnahme in einer schlichten Feier vollzogen. Kern der Feier ist das Glaubensbekenntnis. Das kann vor der ganzen Gemeinde oder nur vor zwei Zeugen und dem Priester, der die Wiederaufnahme erklärt, abgelegt werden.
Die Wiederaufnahme wird in die Taufbücher der Kirche eingetragen; dort war ja auch der Austritt verzeichnet. Wer wieder in die Kirche eingetreten ist, teilt den Schritt auch dem Einwohnermeldeamt mit. Er zahlt – falls er steuerpflichtig ist – wieder Kirchensteuer und setzt auch so ein Zeichen seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Kirche.